Prüfung

 

Am Ende Ihrer schulischen und beruflichen Ausbildungszeit steht die Abschlussprüfung, die von der für Sie zuständigen Industrie und Handelskammer (IHK) organisiert und durchgeführt wird.

 

Von der Berufsschule erhalten Sie unabhängig von der Kammerprüfung ein Abschlusszeugnis über Ihre Leistungen in der 12 Jahrgangsstufe. Nähere Infor­ma­tionen erhalten Sie über unser Infomaterial. In diesem Abschlusszeugnis werden alle Fächer mit Endnote aufgeführt, die die schulischen Leistungen aus dem letzten Ausbildungsjahr wiederspiegeln. Zudem wird ein Notendurchschnitt über alle Fächer (bei Blockklassen : aus allen Noten ohne Sport) gebildet. Für alle Verkürzer gilt das gleiche, allerdings mit den Noten aus der 11. Jahrgangstufe ergänzt durch Noten aus der 12. Jahrgangsstufen.

 

Bei besonders guten Leistungen (Noten, Engagement, Zuverlässigkeit) "winken" Urkunden, Geldpreise und entsprechende Bemerkungen im Abschlusszeugnis, die Ihrer künftigen Bewerbungsmappe sehr gut tun. Außerdem wird Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen der Mittlere Schulabschluss verliehen, falls Sie diesen noch nicht haben.

 

Die Abschlussprüfung der IHK erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsordnung genannten Kenntnisse und Fertigkeiten. Der praktische Teil wird Ihnen im Betrieb, der Lehrstoff an der Berufsschule vermittelt.

 

Bsp.: 3-jährige Berufsausbildung:

Ausbildungsbeginn/-ende September 20xx/August 20x3
Zwischenprüfung Schriftlich Ende März 20x2
Abschlussprüfung Schriftlich Ende Mai/Anfang Juni 20x3
  Mündlich Ende Juni/Anfang Juli 20x3

 

Bsp.: 2,5-jährige Ausbildung

Ausbildungsbeginn/-ende September 20xx/Feb 20x3
Zwischenprüfung Ende Sep 20x1
Abschlussprüfung Ende November 20x2
  Mündlich Ende Januar/Anfang Februar 20x3

 

Die Einladung mit Termin und Ort zur jeweiligen Prüfung erhalten Sie von der IHK. Bitte überprüfen Sie Ihren Ausbildungsvertrag und die Eintragungsbestätigung sorgfältig, ob Beginn und Ende Ihrer Ausbildung richtig vermerkt sind. Wollen Sie eine der Prüfungen zu einem anderen Zeitpunkt absolvieren, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die IHK und stellen Sie den entsprechenden Antrag. Gleiches gilt für eine nachträgliche Verkürzung der Ausbildungszeit oder eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung.

Die abzulegenden Prüfungen bestehen zum einen aus einer Zwischenprüfung, deren Ergebnis nicht in die Abschlussnote eingeht, jedoch zwingend für die Zulassung zur Abschlussprüfung abgelegt werden muss. Sollten Sie Ihren Ausbildungsvertrag verkürzen wollen, so verwenden viele Arbeitgeber das Ergebnis der Zwischenprüfung um Ihre Eignung zu beurteilen.

Zum anderen aus einer Abschlussprüfung, die über das erfolgreiche Bestehen der Ausbildung entscheidet. Die Abschlussprüfung besteht aus vier Teilen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen ist gewichtet werden.

  Prüfungsbereich Prüfungsmethode Prüfungszeit Gewichtung
Teil 1 Betriebswirtschaftliche
Geschäftsprozesse (BGP)
Schriftlich
(ungebunden)
180 Minuten 40 %
Teil 2 Kostensteuerung und
Kontrolle (KSK)
Schriftlich
(gebunden)
90 Minuten 20 %
Teil 3 Wirtschafts- und
Sozialkunde (WISO)
Schriflich
(gebunden)
60 Minuten 10 %
Teil 4 Fachaufgabe in der
Wahlqualifikation

Mündliche Prüfung
(Präsentation und
Fachgespräch

10-15 Minuten
Präsentation
15-20 Minuten
Fachgespräch
30 %

 

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn

  1. im Gesamtergebnis,
  2. im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse,
  3. in mindestens einem der beiden schriftlichen Prüfungsbereiche Kaufmännische Steuerung und Kontrolle und
    Wirtschafts- und Sozialkunde sowie
  4. im Prüfungsbereich Einsatzgebiet jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.