Prüfung
Am Ende Ihrer schulischen und beruflichen Ausbildungszeit steht die Abschlussprüfung, die von der für Sie zuständigen Industrie und Handelskammer (IHK) organisiert und durchgeführt wird.
Von der Berufsschule erhalten Sie unabhängig von der Kammerprüfung ein Abschlusszeugnis über Ihre Leistungen in der 12 Jahrgangsstufe. Nähere Informationen erhalten Sie über unser Infomaterial. In diesem Abschlusszeugnis werden alle Fächer mit Endnote aufgeführt, die die schulischen Leistungen aus dem letzten Ausbildungsjahr wiederspiegeln. Zudem wird ein Notendurchschnitt über alle Fächer (bei Blockklassen : aus allen Noten ohne Sport) gebildet. Für alle Verkürzer gilt das gleiche, allerdings mit den Noten aus der 11. Jahrgangstufe ergänzt durch Noten aus der 12. Jahrgangsstufen.
Bei besonders guten Leistungen (Noten, Engagement, Zuverlässigkeit) "winken" Urkunden, Geldpreise und entsprechende Bemerkungen im Abschlusszeugnis, die Ihrer künftigen Bewerbungsmappe sehr gut tun. Außerdem wird Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen der Mittlere Schulabschluss verliehen, falls Sie diesen noch nicht haben.
Die Abschlussprüfung der IHK erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsordnung genannten Kenntnisse und Fertigkeiten. Der praktische Teil wird Ihnen im Betrieb, der Lehrstoff an der Berufsschule vermittelt.
Bsp.: 3-jährige Berufsausbildung:
Ausbildungsbeginn/-ende September 20xx/August 20x3 | |
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Zwischenprüfung | Schriftlich Ende März 20x2 |
Abschlussprüfung | Schriftlich Ende Mai/Anfang Juni 20x3 |
Mündlich Ende Juni/Anfang Juli 20x3 |
Bsp.: 2,5-jährige Ausbildung
Ausbildungsbeginn/-ende September 20xx/Feb 20x3 | |
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Zwischenprüfung | Ende Sep 20x1 |
Abschlussprüfung | Ende November 20x2 |
Mündlich Ende Januar/Anfang Februar 20x3 |
Die Einladung mit Termin und Ort zur jeweiligen Prüfung erhalten Sie von der IHK. Bitte überprüfen Sie Ihren Ausbildungsvertrag und die Eintragungsbestätigung sorgfältig, ob Beginn und Ende Ihrer Ausbildung richtig vermerkt sind. Wollen Sie eine der Prüfungen zu einem anderen Zeitpunkt absolvieren, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die IHK und stellen Sie den entsprechenden Antrag. Gleiches gilt für eine nachträgliche Verkürzung der Ausbildungszeit oder eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung.
Die abzulegenden Prüfungen bestehen zum einen aus einer Zwischenprüfung, deren Ergebnis nicht in die Abschlussnote eingeht, jedoch zwingend für die Zulassung zur Abschlussprüfung abgelegt werden muss. Sollten Sie Ihren Ausbildungsvertrag verkürzen wollen, so verwenden viele Arbeitgeber das Ergebnis der Zwischenprüfung um Ihre Eignung zu beurteilen.
Zum anderen aus einer Abschlussprüfung, die über das erfolgreiche Bestehen der Ausbildung entscheidet. Die Abschlussprüfung besteht aus vier Teilen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen ist gewichtet werden.
Prüfungsbereich | Prüfungsmethode | Prüfungszeit | Gewichtung | |
Teil 1 | Betriebswirtschaftliche Geschäftsprozesse (BGP) |
Schriftlich (ungebunden) |
180 Minuten | 40 % |
Teil 2 | Kostensteuerung und Kontrolle (KSK) |
Schriftlich (gebunden) |
90 Minuten | 20 % |
Teil 3 | Wirtschafts- und Sozialkunde (WISO) |
Schriflich (gebunden) |
60 Minuten | 10 % |
Teil 4 | Fachaufgabe in der Wahlqualifikation |
Mündliche Prüfung |
10-15 Minuten Präsentation 15-20 Minuten Fachgespräch |
30 % |
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- im Gesamtergebnis,
- im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse,
- in mindestens einem der beiden schriftlichen Prüfungsbereiche Kaufmännische Steuerung und Kontrolle und
Wirtschafts- und Sozialkunde sowie - im Prüfungsbereich Einsatzgebiet jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.