Prüfung
Am Ende Ihrer schulischen und beruflichen Ausbildungszeit steht die Abschlussprüfung, die von der für Sie zuständigen Stelle (IHK, HWK, BVS) organisiert und durchgeführt wird.
Von der Berufsschule erhalten Sie unabhängig davon ein Abschlusszeugnis über Ihre Leistungen in der 12. Jahrgangsstufe. Nähere Informationen erhalten Sie über unser Infomaterial. In diesem Abschlusszeugnis werden alle Fächer mit Endnote aufgeführt, die die schulischen Leistungen aus dem letzten Ausbildungsjahr widerspiegeln. Zudem wird ein Notendurchschnitt über alle Fächer (bei Blockklassen : aus allen Noten ohne Sport) gebildet und ausgewiesen. Für alle Verkürzer gilt das gleiche, allerdings mit den Noten aus der 11. Jahrgangstufe ergänzt durch Noten aus der 12. Jahrgangsstufen.
Bei besonders guten Leistungen (Noten, Engagement, Zuverlässigkeit) "winken" Urkunden, Geldpreise und entsprechende Bemerkungen im Abschlusszeugnis, die Ihrer künftigen Bewerbungsmappe sehr gut tun. Außerdem wird Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen der Mittlere Schulabschluss verliehen, falls Sie diesen noch nicht haben.
Die Abschlussprüfung der zuständigen Stelle erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsordnung genannten Kenntnisse und Fertigkeiten, die Ihnen Ihr Betrieb vermittelt sowie auf den bei uns im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff.
Die Prüfung wird in gestreckter Form durchgeführt d. h. es gibt 2 Teile. Teil 1 findet in der Mitte Ihrer Ausbildungszeit statt und Teil 2 am Ende Ihrer gesamten Ausbildungszeit. Bitte erkundigen Sie sich auf der Homepage, der für Sie zuständigen Stelle, über die genauen Prüfungstermine.
Bsp.: 3-jährige Berufsausbildung:
Ausbildungsbeginn/-ende September 20x0/August 20x3 | |
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Abschlussprüfung Teil 1: | Schriftlich Ende März 20x2 |
Abschlussprüfung Teil 2: | Schriftlich Ende Mai/Anfang Juni 20x3 |
Mündlich Ende Juni/Anfang Juli 20x3 |
Bsp.: 2,5-jährige Ausbildung
Ausbildungsbeginn/-ende September 20x0/Feb 20x3 | |
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Abschlussprüfung Teil 1: | Ende Sep 20x1 |
Abschlussprüfung Teil 2: | Ende November 20x2 |
Mündlich Ende Januar/Anfang Februar 20x3 |
Die Einladung mit Termin und Ort zur jeweiligen Prüfung erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle. Bitte überprüfen Sie Ihren Ausbildungsvertrag und die Eintragungsbestätigung der zuständigen Stelle sorgfältig, ob Beginn und Ende Ihrer Ausbildung richtig vermerkt sind. Wollen Sie zu einem anderen Zeitpunkt bspw. Teil 1 absolvieren, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die für Sie zuständige Stelle und stellen Sie den entsprechenden Antrag. Gleiches gilt für eine nachträgliche Verkürzung der Ausbildungszeit oder eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung.
Die beiden Teile der gestreckten Abschlussprüfung bestehen aus den folgenden 4 Prüfungsbereichen:
Übersicht zur Prüfungsstruktur der gestreckten Abschlussprüfung
Prüfungsbereich | Prüfungsmethode | Prüfungszeit | Bewertung | Maximale Punktzahl | |
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Teil 1 | 1. Informationstechnisches Büromanagement | Schriftlich, computergestützt | 120 Minuten | 25 % | 100 |
Teil 2 | 2. Kundenbeziehungsprozesse | offene Antwortaufgaben/gebundenen Aufgaben | 150 Minuten (90/60) |
30 % | 100 |
3. Wirtschafts- und Sozialkunde | Schriftlich, gebundene Aufgaben | 60 Minuten | 10 % | 100 | |
4. Fachaufgabe in der Wahlqualifikation* | Fallbezogenes Fachgespräch (klassische- oder Report-Variante) |
20 Minuten (+ 20 min Vorbereitungszeit nur bei klass. Variante) |
35 % | 100 | |
Gesamtergebnis | 100 % | 100 |
*Zu 4: Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch sind die in Ihrem Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen. Sie können zwischen der Report-Variante und der Klassischen Variante wählen.
- Report-Variante: Sie erstellen für jede der beiden Wahlqualifikationen einen max. 3-Seitigen Report über die Durchführung einer betrieblichen Fachaufgabe. Einer der beiden Reporte ist dann Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch. Für welchen Report sich der Prüfungsausschuss entscheidet, teilt er Ihnen am Tag des fallbezogenen Fachgespräches mit.
- Klassische Variante: Der Prüfungsausschuss entscheidet, welche Wahlqualifikation Grundlage des fallbezogenen Fachgespräches ist. Für diese Wahlqualifikation entwickelt er zwei praxisbezogene Fachaufgaben. Daraus können Sie eine Aufgabe wählen. Sie haben dann eine Vorbereitungszeit von höchstens 20 Minuten.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn folgende Leistungen erzielt wurden:
- mindestens ausreichende Leistungen im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 und
- mindestens ausreichende Leistungen im Ergebnis Teil 2
- in mindestens zwei der Prüfungsbereiche von Teil 2 ausreichende Leistungen
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügende Leistungen
100 bis 92 Punkte | Note 1 | sehr gut |
unter 92 bis 81 Punkte | Note 2 | gut |
unter 81 bis 67 Punkte | Note 3 | befriedigend |
unter 67 bis 50 Punkte | Note 4 | ausreichend |
unter 50 bis 30 Punkte | Note 5 | mangelhaft |
unter 30 bis 0 Punkte | Note 6 | ungenügend |
Sie erhalten nach Teilnahme am letzten Prüfungsfach eine Bescheinigung, in der das Bestehen/nicht Bestehen der Prüfung bestätigt ist. Bei bestandener Abschlussprüfung wird Ihnen nach Erfassen der Prüfungsleistungen durch die für Sie zuständigen Stelle ein Prüfungszeugnis, in dem die Prüfungsleistung in jedem der Prüfungsfächer und dem Gesamtergebnis als Punktzahl und Prädikat ausgewiesen ist, zugestellt. Bei nicht bestandener Abschlussprüfung wird Ihnen dies kurz erläutert und auf Wiederholungsmöglichkeit, sowie die Möglichkeit der Verlängerung hingewiesen.